Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/1/25 7Ob300/05a

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Entscheidung | OGH | 25.01.2006

TE OGH 1964/9/1 1Ob85/64

Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und hat an der ordnungsgemäß einberufenen außerordentlichen Generalversammlung vom 26. Juni 1963 teilgenommen, bei welcher gegen seine Stimme beschlossen wurde, § 16 des Gesellschaftsvertrages durch nachstehende Bestimmung (Abs. 4) zu ergänzen: "Bei der Generalversammlung ist die Vertretung von Gesellschaftern durch Bevollmächtigte nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte selbst Gesellscha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1964

RS OGH 1964/9/1 1Ob85/64

Norm: GmbHG §4GmbHG §39 Abs2GmbHG §41
Rechtssatz: Jede Bestimmung des Gesellschaftsvertrages, die auf die Möglichkeit hinausläuft, einen Gesellschafter an der Ausübung des Stimmrechtes zu hindern, ist gesetzwidrig. Von einer Behinderung des Stimmrechtes kann wohl nicht schlechthin in jedem Fall einer Festlegung von Voraussetzungen für die als Bevollmächtigte zugelassenen Personen gesprochen werden; wesentlich erscheint aber, daß der Gesellschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1964

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