Norm: GmbHG 25 Abs1GmbHG §33
Rechtssatz: Verletzungen der dem Aufsichtsratsmitglied nach sorgfältiger Abwägung vorzunehmenden Interessenwahrungspflicht können nur bei eklatanter Überschreitung des Ermessensspielraums haftbar machen. Entscheidungstexte 1 Ob 144/01k Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 144/01k Veröff: SZ 2002/26 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs1GmbHG §25GmbHG §33
Rechtssatz: In den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ist ein objektiv-normativer Sorgfaltsmaßstab festgelegt, sodass sich kein Mitglied eines Organs mit Erfolg darauf berufen könnte, es fehlten ihm die Fähigkeiten, diesem zu entsprechen. Die Sorgfaltspflicht ist im Besonderen auf die Branche des Unternehmens, aber auch auf andere Faktoren, wie dessen Größe, dessen Marktposition und auf ähnliche Umstände... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs1GmbHG §25 Abs1GmbHG §33
Rechtssatz: Jedes Aufsichtsratsmitglied muss über das Wissen und die Erfahrung verfügen, die zur kompetenten Bewältigung der dem Aufsichtsrat übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 144/01k Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 144/01k Veröff: SZ 2002/26 European C... mehr lesen...
Norm: GmbHG §29GmbHG §30iGmbHG §33
Rechtssatz: Der fakultative und der obligatorische Aufsichtsrat ist von Gesetz wegen insoweit gleichgestellt, als die einmal bestellten Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats im gleichen Umfang Pflichten und Rechte haben und von der Haftung betroffen sind wie die Mitglieder eines obligatorisch zu bestellenden Aufsichtsrats. Entscheidungstexte 1 Ob 144... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1977 von beiden Beklagten gegründete S*** & H*** Gesellschaft mbH, deren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sie waren, trat am 29. Jänner 1982 in die ebenfalls aus den beiden Beklagten als Gesellschaftern bestehende OHG mit der Fa. S*** & H*** als persönlich haftende Gesellschafterin ein und die Offene Handelsgesellschaft wurde ohne Firmenänderung in eine GmbH & Co KG derart umgewandelt, daß die beiden Beklagten Kommanditisten wurden ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25GmbHG §33HGB §109HGB §114
Rechtssatz: Haben alle Gesellschafter einer schadensbegründenden Handlung gegen die Gesellschaft zugestimmt, so entfällt die Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter. Entscheidungstexte 8 Ob 624/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 624/88 Veröff: SZ 63/124 = GesRZ 1990,162 = WBl 1990,348 (Dellinger) = RdW 1991,43 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §29GmbHG §32GmbHG §33
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 32 und 33 sind nur dann anzuwenden, wenn nach dem § 29 ein Aufsichtsrat bestellt werden muß. In allen anderen Fällen richtet sich der Umfang des Wirkungskreises des Aufsichtsorganes nach dem zwischen der Gesellschaft und den zur Aufsicht bestellten Personen getroffenen Übereinkommen (entgegengesetzt ACI 3036 und 3108). Entscheidungstexte ... mehr lesen...