Norm: GmbHG §24 Abs3 GmbHG § 24 heute GmbHG § 24 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Zu den Ansprüchen nach § 24 Abs 3 GmbHG gehört auch der Anspruch auf Unterlassung der dem Wettbewerbsverbot widersprechenden geschäftlichen Tätigkeit. Zu den Ansprüch... mehr lesen...