Begründung: Mit der gegen eine A***** Handelsgesellschaft mbH erhobenen Klage begehrt der Kläger S 51.568,-- brutto sA als ausständiges Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis, das von der beklagten Partei nach Ablauf der Probezeit aufgelöst worden sei. Das Erstgericht erließ einen Zahlungsbefehl und stellte diesen und die Klage an die vom Kläger bezeichnete beklagte Partei zu. Die Sendung wurde hinterlegt und kam unbehoben zurück. Daraufhin beantragte der Kläger die Richtigst... mehr lesen...