Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 GmbHG

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Wien 1995/10/12 07/01/731/93

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 17.06.1993 ist gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Firma D-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien, L-Gasse als Arbeitgeber zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 16.10.1992   auf der Baustelle in Wien, E-Straße/K-gasse 1) den jugoslawischen Staatsangehörigen Fisnik P und 2) den jugos... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.10.1995

RS UVS Wien 1995/10/12 07/01/731/93

Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig ist. Einer Person kann daher trotz anders lautendem Registerstand die Geschäftsführereigenschaft fehlen (vgl VwGH 20.12.1991, Zl 90/17/0112 und die dort genannte Vorjudikatur, vgl auch Reich-Rohrwig, aaO, 167). Es war daher, da die Geschäftsführerstellung des Berufu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.1995

RS UVS Wien 1995/10/12 07/01/731/93

Rechtssatz: Die Bestellung von Geschäftsführern einer GmbH kann im Gesellschaftsvertrag, durch Gesellschafterbeschluß, durch den Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft oder durch Gericht erfolgen (Reich-Rohrwig, Das Österreichische GmbH-Recht, 95). Nur im Falle der im Gesellschaftsvertrag erfolgenden Bestellung von Gesellschaftern zu Geschäftsführern bestimmt § 15 Abs 1 GmbH-Gesetz, daß diese nur für die Dauer ihres Gesellschaftsverhältnisses (Zugehörigkeit zur ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.1995

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