Begründung: In dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist die J***** Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft) eingetragen. Einzige Gesellschafterin laut der Liste der Gesellschafter war am 30. Jänner 1991 die A*****-Aktiengesellschaft (im folgenden A*****). Nach dem Inhalt der Firmenbucheingabe der Gesellschaft vom 18. März 1991 (eingelangt beim Erstgericht am 5. April 1991) ON 54 wurde bei der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft vom 18. März 1991 der Besc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage entsprechend 29 % des Stammkapitals Gesellschafter der beklagten Gesellschaft mbH. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei iS des Klagebegehrens für schuldig, dem Kläger während der Geschäftsstunden... ohne Voranmeldung und ohne Beisein einer Kontrollperson a) den Zutritt in alle Geschäfts- und Betriebsräume der beklagten Partei und, b) die Einsicht in alle Handelsbücher, Papiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der beklagten... mehr lesen...
Begründung: In den Aufsichtsrat der aufsichtsratspflichtigen Familiengesellschaft bmH ist die Vorsitzende des Arbeiterbetriebsrates gemäß § 110 ArbVG entsandt. Der von der Gesellschaft zur Prüfung des zum 31. Januar 1990 erstellten Jahresabschlusses bestellte Wirtschaftsprüfer erstattete seinen Prüfungsbericht. Am 20. September 1990 brachte das gemäß § 110 ArbVG entsandte Aufsichtsratsmitglied beim Registergericht den ausdrücklich im Verfahren außer Streitsachen gestellten Antra... mehr lesen...
Norm: AktG §14AktG §139 Abs3GmbHG §102JN §1 DVg1
Rechtssatz: Ein auf § 139 Abs 3 AktG gegründetes Begehren eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Ausfolgung einer Ausfertigung des Prüfungsberichts ist im Sinne der §§ 14 AktG und 102 GmbHG im außstrVerf zu verfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 2/91 Entscheidungstext OGH 28.02.1991 6 Ob 2/91 Veröff: SZ 64/21 = EvBl 1991/92 S 418 = WBl 1991,... mehr lesen...
Norm: AktG §14GmbHG §102JN idF BGBl 1991/10 §7a Abs3
Rechtssatz: Zu den außerstreitigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, die nach § 7 a Abs 3 JN idF des Bundesgesetzes BGBl 1991/10 in Einzelrichterbesetzung zu erledigen sind, zählen auch die nach § 14 AktG und § 102 GmbHG in das Verfahren außer Streitsachen gewiesenen Angelegenheiten. Entscheidungstexte 6 Ob 2/91 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 1986/87, 1987/88 und 1988/89 und zur Übersendung dieser Jahresabschlüsse an ihn im wesentlichen mit der
Begründung: , er sei mit einer Stammeinlage von S 145.000,- Gesellschafter der Beklagten; weitere Gesellschafter seien Ernst G*** mit einer Stammeinlage von S 255.000,-, Hans H*** mit einer Stammeinlage v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3cGmbHG §22GmbHG §102JN §1 DVg1
Rechtssatz: Der behauptete Anspruch eines Gesellschafters gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aufstellung und Übersendung von Jahresabschlüssen ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 612/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 2 Ob 612/90 EvBl 1991/47 S 208 ... mehr lesen...
Begründung: Nach dem im September 1985 von vier Gründern (einem Journalisten, einer Geschäftsfrau, einem Rechtsanwalt und einem Steuerberateranwärter) geschlossenen Gesellschaftsvertrag besteht der Gegenstand des gesellschaftlichen Unternehmens der Gesellschaft mbH vor allem im Verlag, in der Herstellung und in der Verbreitung von periodisch erscheinenden Druckwerken, vornehmlich einer namentlich genannten Zeitung. Gesellschaftsvertraglich wurden zwei Gründergesellschafter (der Jo... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §22 Abs4GmbHG §93 Abs4GmbHG §102
Rechtssatz: Der Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Bucheinsicht ist im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 14/89 Entscheidungstext OGH 31.08.1989 6 Ob 14/89 Veröff: RdW 1990,47 = ecolex 1990,153 = NZ 1990,232 1 Ob 518/91 Entsche... mehr lesen...
Der Rekurswerber Kurt H ist Geschäftsführer der H-GmbH in Linz. Über das Vermögen dieser Firma wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 23. Mai 1978 zu S 25/78 der Konkurs eröffnet. In einer am 6. Juli 1978 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der H-GmbH wurde einstimmig eine Änderung des Firmenwortlautes in "H-GmbH" beschlossen. Mit Eingabe vom 8. September 1978 beantragte Kurt H "als Geschäftsführer der H-GmbH mit dem Sitz in Linz", den geänderten Firmenwortlau... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DAußStrG §9 Abs1 J3AußStrG §9 Abs1 A2cGmbHG §9GmbHG §18 Abs2GmbHG §51GmbHG §102
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß § 51 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen. ... mehr lesen...