Entscheidungsgründe:    I.              Mit der vorliegenden Wahlanfechtung begehrt die einschreitende wahlwerbende Partei mit näherer 
Begründung: , der Verfassungsgerichtshof wolle                  "das Verfahren zur Wahl für den Nationalrat am 1. Oktober 2006 zur Gänze, also von Beginn an, [...] für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben."                  Die Bundeswahlbehörde legte die Wahlakten vor und erstattete eine Gegenschrift, in der sie die Abweisung der Wahlanfechtung...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        10    Verfassungsrecht10/04 Wahlen               
Norm:        B-VG Art26B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 zweiter und dritter SatzNRWO 1992 §97, §98, §100, §101VfGG §67 Abs1, §69 Abs2, §70 Abs1                   
Leitsatz:        Keine Stattgabe der Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ); keine Bedenken gegen die so genannte Vierprozentklausel und die Einteilung in Regionalwahlkreise in Hinblick auf das Verhältniswahlsystem    ...                    mehr lesen...