Entscheidungen zu § 38 Abs. 2 NRWO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/23 99/20/0467

Folgender Sachverhalt steht zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens als unbestritten fest: Der Beschwerdeführer befand sich zum Zeitpunkt der Durchführung des sog. Frauen- und Gentechnikvolksbegehrens in Untersuchungshaft in der Justizanstalt B. Der Beschwerdeführer war von der Ausübung seines Stimmrechtes nicht ausgeschlossen. Er beantragte am 10. April 1997 die Ermöglichung seiner Teilnahme an den beiden Volksbegehren, welchem Antrag mit der ihm am 16. A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.2000

RS Vwgh 2000/3/23 99/20/0467

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/04 Wahlen10/06 Direkte Demokratie25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art46 Abs2;NRWO 1970 §38 Abs2;NRWO 1970 §73 Abs1;StPO 1975 §188 Abs3;StVG §98 Abs2;VBegG 1973 §7;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Teilnahme eines Untersuchungshäftlings an einem Volksbegehren kommt grundsätzlich dem Untersuchungsrichter zu, dessen Anordnungskompetenz und Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.2000

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