Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 17.10.2025 begehrte der Beschwerdeführer im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), BGBl. I Nr. 52/2025, die Übermittlung der Anregung der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Schaffung weiterer Notarstellen, insbesondere der weiteren Notarstelle in XXXX , des bzw. der gemäß § 9 Abs. 2 Notariatsordnung (NO), RGBl. Nr. 75/1871, idgF, beizubringenden Gutachten der ... mehr lesen...