Begründung: Beide Vorinstanzen haben das Begehren des Antragstellers auf Einverleibung seines Eigentumsrechtes unter Mitübernahme der zu C-LNR 3a, 4a, 6a, 7a, 8a, 9a, 10a und 11a intabulierten Belastungen abgewiesen, weil sie das in § 364c ABGB für die Verbücherung eines rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots geforderte besondere Naheverhältnis zwischen Verbotsberechtigtem und Verbotsbelastetem für nicht ausreichend dargetan hielten. Beide Vorinstanzen haben... mehr lesen...
Norm: NO §89a Abs3 NO §89b Abs1 NO §89b Abs2 NO § 89a heute NO § 89a gültig ab 01.09.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2013 NO § 89a gültig von 01.07.2008 bis 31.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2008 NO § 89a gültig von 01.06... mehr lesen...