Entscheidungen zu § 160 Abs. 4 NO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/21 2004/06/0158

Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar im Bereich der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge kurz: Notariatskammer). Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 12. November 2001, Zl. 99/10/0123, und vom 22. Jänner 2004, Zl. 2003/06/0025, verwiesen werden. Im Hinblick auf das nunmehrige Beschwerdevorbringen ist insbesondere (auch) folgender Sachverhalt erheblich: Anlässlich der Vorlage von zwei Beurk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.2005

RS Vwgh 2005/6/21 2004/06/0158

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/02 Notare
Norm: NO 1871 §160 Abs1 Z1;NO 1871 §160 Abs1 Z2;NO 1871 §160 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 160 Abs. 4 NO verweist auf die in Abs. 1 angeführten Fristen (Mehrzahl), demnach auf die Sechsmonatsfrist des § 160 Abs. 1 Z 1, aber auch auf die Fünfjahresfrist des § 160 Abs. 1 Z 2 NO. Nun besteht zwischen § 160 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 NO eine Unstimmigkeit in den Fällen, in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.2005

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