Norm: NO §157 Abs2 NO § 157 heute NO § 157 gültig ab 01.01.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 651/1982
Rechtssatz:
Bringt zum Ausdruck, daß die Verfolgung eines Disziplinarvergehens von Amtswegen zu geschehen hat, unabhängig davon, wer im Einzelfall das Vergehen angezeigt hat (hier n... mehr lesen...
Norm: NO §157 Abs2 NO § 157 heute NO § 157 gültig ab 01.01.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 651/1982
Rechtssatz:
Im Sinne seiner eigenen Verpflichtung zur Wahrung der Ehre und Würde des Standes ist das Kammermitglied nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, disziplinäre Ver... mehr lesen...