Entscheidungen zu § 140a Abs. 2 NO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/27 2000/10/0062

I. 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Notariatskammer für Steiermark vom 22. Juni 1999 anlässlich der Beendigung seiner Amtstätigkeit als Notar in G infolge Erreichung der Altersgrenze ein Unterstützungsbetrag der Österreichischen Notariatskammer in der Höhe von S 150.000,-- zuerkannt. Gleichzeitig wurde in dem Bescheid ausgesprochen, dass gemäß § 7 Abs. 2 des Statuts der Unterstützungseinrichtung der Österreichischen Notariatskammer rückständige Beiträge des Unterstü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.2004

RS Vwgh 2004/1/27 2000/10/0062

Index: 27/02 Notare40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;NO 1871 §140a Abs2 Z4;
Rechtssatz: Die Einbringung von Beiträgen hat nicht durch die Österreichischen Notariatskammer, sondern durch die Landeskammern, allenfalls - bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse - durch die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates oder durch die jeweiligen Rechtsträger selbst zu erfolgen. § 140a Abs 2 Z 4 NO... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.2004

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