Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Franz K*** I. des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs. 1 MilStG sowie II. des Verbrechens des schweren militärischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 2 StGB und § 31 Abs. 2 MilStG schuldig erkannt: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Franz K*** römisch eins. des Verbrec... mehr lesen...
Norm: MilStG §9 MilStG § 9 heute MilStG § 9 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/1998
Rechtssatz:
Die Dauer der vom Täter noch zu verrichtenden Dienstzeit, der er sich für immer zu entziehen sucht, ist für den Tatbestand nicht von Belang.
Entsc... mehr lesen...
Norm: MilStG §9 MilStG § 9 heute MilStG § 9 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/1998
Rechtssatz:
Die Befürchtung, alsbald ertappt zu werden, steht weder der Annahme eines Desertionsvorsatzes entgegen noch ersetzt sie den Rückkehrwillen.
Entsch... mehr lesen...
Norm: MilStG §1 MilStG §2 Z1 MilStG §9 MilStG § 1 heute MilStG § 1 gültig ab 01.01.1971 MilStG § 2 heute MilStG § 2 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 ... mehr lesen...