Norm:        MilStG §31 Abs2                               
Rechtssatz:          "Kameradschaftsdiebstahl" gemäß § 31 Abs 2 MilStG kann nur an Sachen im Eigentum anderer Soldaten, nicht aber an Ausrüstungsgegenständen begangen werden, die ein Soldat bloß innehat und die auch nicht im Eigentum eines dritten Soldaten stehen.                     Entscheidungstexte                                 9  Os    22/81      Entscheidungstext  OGH  10.03.1981  9  Os    22/81                             ...                    mehr lesen...