Norm: MilStG §13 MilStG § 13 heute MilStG § 13 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 511/1974
Rechtssatz:
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Fähnrichs der Reserve für ein Lawinenunglück mit tödlichem Ausgang, der als Zugskommandant a) es unterließ, sich vor ... mehr lesen...