Norm: ABGB §1042 DMEG BGBl 1950/152 §7 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Eigentümer eines Stromzählers ist zur periodischen Nacheichung desselben verpflichtet. Wenn der Stromlieferant diese Nacheichung durchführen läßt, kann er daher vom Eigentümer Ersa... mehr lesen...