Entscheidungen zu § 63 Abs. 1 MEG

Unabhängige Verwaltungssenate

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Wien 2005/04/21 06/46/9479/2004

Mit dem angefochtenen Starferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe vom 31.12.2003 bis 2.7.2004 als Eigentümer der Liegenschaft Wien, R-gasse, den eichpflichtigen Wasserzähler, welcher am 30.6.1998 geeicht wurde, nicht innerhalb der Nacheichfrist von fünf Jahren, das wäre bis 30.12.2003 gewesen, zur Nacheichung gebracht. Wegen der darin von der erstinstanzlichen Behörde erkannten Übertretung der §§ 63 Abs 1 iVm 7 Abs 1 und 2, 8 Abs 1 Punkt 3, und Abs 2, 14, 15 Punkt 5... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 21.04.2005

RS UVS Wien 2005/04/21 06/46/9479/2004

Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Rechtsvorschriften des Wiener Wasserversorgungsgesetzes, insbesondere der gesetzlichen Klarstellung, dass der Wasserzähler von der Stadt Wien (Wasserversorger) bereitgestellt wird, in deren Eigentum verbleibt und von ihr instand zu halten ist, verbleibt kein Zweifel daran, dass nicht der Berufungswerber als Wasserabnehmer, sondern die Stadt Wien als Wasserversorger den eichpflichtigen Wasserzähler im Sinne von § 7 Abs 2 MEG im amtlichen bzw. im rechtsges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.2005

RS UVS Oberösterreich 1994/10/04 VwSen-220311/13/Gu/Atz

Rechtssatz: Diente eine Absackwaage tatsächlich bloß dem innerbetrieblichen Gebrauch, ist sie jedoch aufgrund der äußeren Umstände auch jederzeit als Gewichtsprüfungsinstrument für das an Kunden abzugebende Mehl verwendbar, so begründet dies die Eichpflicht gem. § 7 MEG. Keine unverschuldete Rechtsunkenntnis, wenn der Beschuldigte der zur Nacheichung anhaltenden Behörde weniger Glauben schenkte als dem von ihm zugezogenen Rechtsanwalt. Ein Kostenersatz für entgangene Eichgebühr darf nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.10.1994

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten