Entscheidungen zu § 46 MEG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/03/0053

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. Ges.m.b.H. und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der genannten Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten LKWs gewesen sei, am 24. April 1991 nicht dafür gesorgt zu haben, daß das genannte Fahrzeug hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/03/0028

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H. nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 7,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E.W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

RS VwGH Erkenntnis 1995/03/22 94/03/0028

Rechtssatz: Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nicht die Verwendung von Unterlagsböcken iSd § 9 Abs 2 Z 2 legcit. § 9 Abs 2 Z 2 legcit kommt nur dann zur Anwendung, wenn einzelne Räder des Fahrzeuges nicht auf Achslastmessern und Radlastmessern liegen. Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/03/0053

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z5;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §39;MEG 1950 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/03/0028 1 Stammrechtssatz Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/03/0053

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z2;Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z3;Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z5;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §39;MEG 1950 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/03/0028 2 (hier: Plattenhöhe von ca 15 mm) Stammrechtssatz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

RS VwGH Erkenntnis 1995/03/22 94/03/0028

Rechtssatz: Der in § 9 Abs 2 Z 3 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser vorgesehenen Verwendung von Auffahrtsrampen ist auch dann entsprochen, wenn die abgeschrägten Kanten des Radlastmessers selbst die Funktion der Auffahrtsrampe übernehmen (hier: flache Platten mit einer Höhe von ca 2 cm, deren Kanten in Auffahrtsrichtung abgeschrägt sind). Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 22.03.1995

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