Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 MEG

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Wien 2004/10/20 03/P/34/3251/2002

Der Berufungswerber ist wegen des am 21.5.2001, 21.20 Uhr an einem näher genannten Ort erfolgten Lenkens eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben am 21.5.2001 um 21.20 Uhr in Wien, A2 Richtung A21 den KKW EU-6 in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand gelenkt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 5/1 StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/20 03/P/34/3251/2002

Rechtssatz: Ein im eichpflichtigen Verkehr verwendetes geeichtes Messgerät, dessen Eichung nicht ungültig geworden ist, gilt ungeachtet einer allfälligen Abweichung von der Richtigkeit nach § 45 Abs 1 MEG dann noch nicht als unrichtig, wenn seine Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.10.2004

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