Entscheidungen zu § 43 Abs. 2 MEG

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RS UVS Steiermark 2013/05/14 30.20-27/2013

Rechtssatz: Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit losen Produkten dürfen der Preisermittlung auf Basis der Masse gemäß § 43 Abs 1 Maß- und Eichgesetz (MEG) nur Nettogewichtswerte zugrunde gelegt werden. Davon ausgenommen sind gemäß § 43 Abs 2 MEG nur das Mitverwiegen von Trennblättern mit einer Masse von höchstens 1 g pro Blatt und einige andere Sachverhalte. Nach den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage 993 der Beilagen der XXIV. Gesetzgebungsperiode wurde mit der Bestimmung des §... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.05.2013

TE UVS Steiermark 2013/05/14 30.20-27/2013

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe laut Anzeige des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 15.11.2012 in Ausübung seiner Gastgewerbeberechtigung am Standort G, T St (Ho & Co), wie anlässlich einer eichpolizeilichen Revision in genannter Betriebsstätte am 30.10.2012, von 11:25 Uhr bis 12:15 Uhr, im Zuge eines Testeinkaufes festgestellt wurde, im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit losen Produkten (Kauf von ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 14.05.2013

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