Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder Käuferin) beantragte bei der belangten Behörde die Genehmigung eines Liegenschaftskaufvertrags mit der XXXX (im Folgenden: Verkäuferin). Mit dem angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde die Genehmigung gemäß (dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen) § 29 Abs. 3 ElWOG 2010 und begründete dies im Wesentlichen damit, dass keine Marktüblichkeit vorl... mehr lesen...