Entscheidungen zu § 1 LBG

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RS UVS Steiermark 1994/04/21 30.7-72/93

Rechtssatz: Eine öffentliche Anstandsverletzung nach § 1 erster Fall LGBL Nr. 158/75 liegt vor, wenn jemand in der Öffentlichkeit (in concreto bei Dunkelheit im Bereiche einer Straße) gegen einen fremden Zaun uriniert. Schlagworte Stmk Landesgesetz 158/75 Anstandsverletzung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.04.1994

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