Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 KVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1959/2/24 4Ob11/59

Norm: ABGB §896ABGB §1302 BKVG §18 Abs1
Rechtssatz: Im Regreßprozeß des Halters eines Kraftfahrzeuges gegen den Führer wegen Rückersatzes eines an den Geschädigten geleisteten Schadenersatzes kann der Führer, der zur Bezahlung des Schadensbetrages an den Geschädigten rechtskräftig verurteilt worden ist, einwenden, ihn treffe am Eintritt des Schadens kein Verschulden und er habe daher für den Schaden nicht aufzukommen. Für die Regreßpflicht sind... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1959

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