Index: Verkehrssteuernyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §10 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/15/0059
Rechtssatz: Da Haftung die Schuld eines anderen voraussetzt, ist für den Fall, daß die Gesellschaftssteuerschuld bereits zur Gänze entrichtet ist, die spätere Erlassung von Haf... mehr lesen...