Begründung: Bei der Klägerin handelt es sich um die vormalige B***** AG (in der Folge kurz: B***** alt). Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 1. 8. 2005 wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2005 unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft der gesamte Bankbetrieb der B***** alt abgespalten, gemeinsam mit den Anteilen der P***** einer 100%igen Tochteraktiengesellschaft der Klägerin übertragen und mit dieser (kurz B***** P*****) verschmolzen. Die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch er... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs1GmbHG §25 Abs1
Rechtssatz: Obgleich § 25 Abs 1 GmbHG die von den Geschäftsführern anzuwendende Sorgfalt als die eines ordentlichen Geschäftsmanns umschreibt, wogegen § 84 Abs 1 AktG den Vorstandsmitgliedern die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters aufbürdet, besteht insofern kein substantieller Unterschied, als es hier wie dort darum geht, dass sich die Mitglieder des geschäftsführenden Organs nicht... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs1GmbHG §25GmbHG §33
Rechtssatz: In den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ist ein objektiv-normativer Sorgfaltsmaßstab festgelegt, sodass sich kein Mitglied eines Organs mit Erfolg darauf berufen könnte, es fehlten ihm die Fähigkeiten, diesem zu entsprechen. Die Sorgfaltspflicht ist im Besonderen auf die Branche des Unternehmens, aber auch auf andere Faktoren, wie dessen Größe, dessen Marktposition und auf ähnliche Umstände... mehr lesen...
Norm: AktG §84 Abs1GmbHG §25 Abs1GmbHG §33
Rechtssatz: Jedes Aufsichtsratsmitglied muss über das Wissen und die Erfahrung verfügen, die zur kompetenten Bewältigung der dem Aufsichtsrat übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 144/01k Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 144/01k Veröff: SZ 2002/26 European C... mehr lesen...