Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Schaumüller und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Andrea E*****, vertreten durch Dr. Anton Cuber, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ö***** AG, *****, vertreten... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs1
Rechtssatz: Eine durch Zeitablauf unwirksam gewordene Bestellung eines Vorstandsmitgliedes kann nicht durch konkludente Handlungen - wie etwa durch die fortgesetzte Tätigkeit als Vorstandsmitglied - wirksam erneuert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 546/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 3 Ob 546/77 Veröff: EvBl 1978/41 S 125 ... mehr lesen...