Norm: AktG §75 Abs1
Rechtssatz: Eine durch Zeitablauf unwirksam gewordene Bestellung eines Vorstandsmitgliedes kann nicht durch konkludente Handlungen - wie etwa durch die fortgesetzte Tätigkeit als Vorstandsmitglied - wirksam erneuert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 546/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 3 Ob 546/77 Veröff: EvBl 1978/41 S 125 ... mehr lesen...