Begründung: Am 20. Jänner 2006 fasste der Alleinaktionär der Aktiengesellschaft in einer außerordentlichen Hauptversammlung den Beschluss auf Erhöhung des Grundkapitals von 70.000 EUR um 1.930.000 EUR auf 2.000.000 EUR. Die Erhöhung sollte zur Gänze durch Einbringung der Geschäftsanteile des Alleinaktionärs an einer tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) aufgebracht werden. Gleichzeitig wurde die Anpassung der Satzung durch Neufassung ihres § 4 betreffend die ... mehr lesen...
Norm: AktG §28 Abs2 AktG §28a AktG §29 Abs1 AktG §151 AktG §155 AktG § 28 heute AktG § 28 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 28 gültig von 01.07.1996 bis 31.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 Ak... mehr lesen...