Entscheidungen zu § 241 AktG

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TE UVS Burgenland 2004/03/22 003/10/04014

Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf legte dem Berufungswerber zur Last, im Zeitraum zwischen 17 09 2003 und 01 10 2003 als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Zulassungsbesitzers des LKW´s mit dem behördlichen Kennzeichen ***, der H* GmbH (vormals AG) *** etabl, und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Zulassungsbesitzers der Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 12 09 2003 (Zustellung am 17 09 2003) Auskunft darüber zu erteilen, wer am 05 0... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.03.2004

RS UVS Burgenland 2004/03/22 003/10/04014

Beachte VwGH vom 28 03 1990, 89/03/0275 Rechtssatz: Die Umwandlung gemäß § 239ff AktG einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung berührt die Identität der Gesellschaft nicht. Die Zustellung von Schriftstücken, die nach Umwandlung an die AG gerichtet wurden (hier: Lenkeranfrage), ist einer Heilung gemäß § 7 Zustellgesetz durch tatsächliches Zukommen an einen für die GmbH zur Empfangnahme Berechtigten zugänglich, weil der Empfänger ungeachtet seiner verschie... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 22.03.2004

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