Norm: AktG §235 AktG §236 GmbHG §95 StruktVG §1 Abs2 VAG §60 1.VerstaatlichungsG §1 Abs3 AktG § 235 heute AktG § 235 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 AktG § 235 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 458/1993 ... mehr lesen...
Begründung: Im Genossenschaftsregister des Handelsgerichtes Wien ist die S*** W*** Spar- und Darlehenskasse österreichischer Eisenbahnbediensteter registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien zu 7 Gen 31/57 eingetragen. Unternehmensgegenstand ist im wesentlichen der Betrieb von Bankgeschäften sowie bankmäßigen Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäften aller Art, insbesondere der von Eisenbahnbediensteten und deren Familien benötigten; Revisionsverb... mehr lesen...