Entscheidungen zu § 225i Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2005/8/25 6Ob161/05b

Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der G***** Aktiengesellschaft; sie ist durch Umwandlung nach § 1 ff UmwG aus dieser Aktiengesellschaft hervorgegangen und wurde am 4. 10. 2003 ins Firmenbuch eingetragen. Vor Beschlussfassung über ihre Umwandlung hatte die außerordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft am 28. 7. 2003 mit einer Mehrheit von jedenfalls 9/10 des gesamten Grundkapitals eine nicht verhältniswahrende Spaltung im Sinne des § 8 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.08.2005

TE OGH 2001/9/13 6Ob170/01w

Begründung: Die Hauptversammlung der Erstantragsgegnerin vom 7. 9. 1998 beschloss mit einer Mehrheit von 9/10 des Nennkapitals die Abspaltung von Vermögensteilen zur Neugründung der Zweitantragsgegnerin. Die Anteile an der durch die Abspaltung neu gegründeten Gesellschaft wurden den Inhabern der im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses im Streubesitz befindlichen Aktien an der zu spaltenden Gesellschaft zugeteilt. Diese Aktionäre schieden im Zuge der Abspaltung aus der übertragende... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.2001

RS OGH 2000/3/9 6Ob31/00b, 6Ob170/01w, 6Ob161/05b

Norm: AktG §225i Abs1SpaltG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Zurückweisung des Überprüfungsantrages bewirkt noch keinen Anspruchsverlust. Das Verfahren zur Überprüfung und angemessenen Erhöhung der Barabfindung ist über den Antrag anderer Minderheitsgesellschafter anhängig und wird solange durchgeführt, als auch nur ein einziger zulässiger Antrag vorliegt. Aktionäre, deren Anträge zurückgewiesen wurden, werden (sofern sie nicht einen Verzicht erklären) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.2000

TE OGH 2000/3/9 6Ob31/00b

Begründung: Die Hauptversammlung der S***** AG vom 7. 9. 1998 beschloss mit einer Mehrheit von 9/10 des Nennkapitals die Abspaltung von Vermögensteilen zur Neugründung der N***** AG. Die Anteile an der durch die Abspaltung neu gegründeten Gesellschaft wurden den Inhabern der im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses im Streubesitz befindlichen Aktien an der zu spaltenden Gesellschaft zugeteilt. Diese Aktionäre schieden im Zuge der Abspaltung aus der übertragenden Gesellschaft aus. Gle... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.03.2000

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