Entscheidungen zu § 220 Abs. 3 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2003/1/23 6Ob111/02w, 6Ob21/14b, 6Ob253/16y

Norm: AktG §220 Abs3GmbHG §98
Rechtssatz: Für die Fristwahrung ist nicht unbedingt die vollständige Anmeldung notwendig, wenn fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Nur bei schwerwiegenden Mängeln (wie beim Fehlen des Verschmelzungsvertrages oder des Umwandlungsplanes überhaupt), die einen Verbesserungsauftrag des Firmenbuchgerichtes im Sinn des § 17 FBG ausschließen, kann die neunmonatige Frist des § 220 Abs 3 AktG nicht gewahrt werde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.2003

TE OGH 2003/1/23 6Ob111/02w

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Entscheidung | OGH | 23.01.2003

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