Entscheidungen zu § 159 Abs. 4 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1999/10/21 6Ob214/99k

Norm: AktG §159 Abs4BWG §102
Rechtssatz: 1. Die Unabänderlichkeit des registrierten Kapitalerhöhungsbeschlusses dient dem Schutz der mit der Eintragung konkret bevorrechteten Umtauschrechte und Bezugsrechte der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. 2. Ein in der Satzung vorgesehener Umtausch von Partizipationsscheinen in Aktien vermittelt den Partizipanten nur dann ein konkretes Umtauschrecht, wenn sämtliche der in § 102 Abs 1 Z 1-6 BWG vorg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1999

TE OGH 1999/10/21 6Ob214/99k

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Entscheidung | OGH | 21.10.1999

Entscheidungen 1-2 von 2

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