Norm: AktG §159 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Bindung von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers gegeben werden, an eine 5-jährige Wartezeit ist auch dann zulässig, wenn eine während dieser Zeit vom Arbeitgeber aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers ausgesprochene Kündigung nach der Vereinbarung den Anspruchsverlust bewirkt. Entscheidungstexte 8 ObA 161/02p ... mehr lesen...
Norm: AktG §159 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Bindung von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers gegeben werden, an eine 5-jährige Wartezeit ist auch dann zulässig, wenn eine während dieser Zeit vom Arbeitgeber aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers ausgesprochene Kündigung nach der Vereinbarung den Anspruchsverlust bewirkt. Entscheidungstexte 8 ObA 161/02p ... mehr lesen...