Entscheidungen zu § 152 Abs. 1 AktG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/15 91/13/0092

Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft beschloß in ihrer außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. Dezember 1986 eine Kapitalerhöhung um S 20,000.000,-- unter Übernahme der auszugebenden Aktien durch den Alleinaktionär, welcher die neuen Aktien am 11. Dezember 1986 mit der Erklärung zeichnete, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. März 1987 im Handelsregister eingetragen worden sei. Der Kapitalerhöhungsbetrag wurde auf d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1993

RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0092

Index: 21/02 Aktienrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §152 Abs1 Z4;AktG 1965 §155 Abs2;BewG 1955 §4;BewG 1955 §59;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur bewertungsrechtlichen Behandlung von Kapitalerhöhungsbeträgen, wenn der Bewertungsstichtag zwischen Zeichnung der neuen Aktien (gemäß § 152 Abs 1 Z 4 AktG unter der Bedingung, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitale... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1993

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