Entscheidungen zu § 151 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2010/6/24 6Ob108/09i

Begründung: Am 20. Jänner 2006 fasste der Alleinaktionär der Aktiengesellschaft in einer außerordentlichen Hauptversammlung den Beschluss auf Erhöhung des Grundkapitals von 70.000 EUR um 1.930.000 EUR auf 2.000.000 EUR. Die Erhöhung sollte zur Gänze durch Einbringung der Geschäftsanteile des Alleinaktionärs an einer tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) aufgebracht werden. Gleichzeitig wurde die Anpassung der Satzung durch Neufassung ihres § 4 betreffend die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.2010

RS OGH 2010/6/24 6Ob108/09i

Norm: AktG §28 Abs2 AktG §28a AktG §29 Abs1 AktG §151 AktG §155 AktG § 28 heute AktG § 28 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 28 gültig von 01.07.1996 bis 31.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 Ak... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.2010

TE OGH 2002/1/24 8Ob324/01g

Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Judikatur bedarf das Zustandekommen eines Kaufvertrages nicht nur der Einigung über den Kaufgegenstand, sondern auch den Kaufpreis. Selbst bei Nebenpunkten schließt die mangelnde Einigung darüber die Annahme des Zustandekommens eines Kaufvertrages nur dann nicht aus, wenn diese nicht besprochen wurden, während dann, wenn eine Vereinbarung über die offengebliebenen Nebenpunkte vorbehalten wurde, der Vertr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.2002

RS OGH 2002/1/24 1Ob685/90, 8Ob324/01g

Norm: ABGB §871 D AktG §20 AktG §150 AktG §151 GmbHG §6 GmbHG §6a ABGB § 871 heute ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 AktG § 20 heute AktG § 20 gültig ab 01.08.2009 zuletz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1991

TE OGH 1991/9/18 1Ob685/90

Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Wien 1*****. Mit Vertrag vom 10. Dezember 1984 mietete die Kommanditgesellschaft Josef ***** (im folgenden Kommanditgesellschaft) ab 1. Jänner 1985 auf unbestimmte Zeit Geschäftsräume zum Betrieb eines Handels mit Waren aller Art zu einem frei vereinbarten, wertgesicherten Hauptmietzins von monatlich S 60.500,-- sowie von monatlich S 7.500,-- für ein Reklameschild. Der Mietzins samt Zuschlägen ist im voraus mo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1991

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