Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin (im Folgenden: AG) wurde mit Beschluss vom 13. 12. 1999 das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Kläger bestellt. Über das Vermögen der alleinigen Aktionärin - einer weiteren AG (im Folgenden: Muttergesellschaft) - war bereits am 12. 10. 1999 das Konkursverfahren eröffnet worden. In der am 19. 9. 1996 abgehaltenen Hauptversammlung der AG wurde die Erhöhung des Grundkapitals von 1,000.000 ATS um 49,000.001 ATS a... mehr lesen...