Norm: AktG §145 Abs1
Rechtssatz: Der Aufsichtsrat kann zu sprachlichen Umformulierungen, zur Eliminierung überholt gewordener Satzungsbestimmungen und zur Richtigstellung der Grundkapitalsziffer entsprechend einer eingetragenen Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung ermächtigt werden, keinesfalls aber zu inhaltlichen Abänderungen des in sachlicher Hinsicht unverändert bleibenden Verbandsstatuts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...