Entscheidungen zu § 145 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2001/9/27 6Ob221/01w

Norm: AktG §145 Abs1
Rechtssatz: Der Aufsichtsrat kann zu sprachlichen Umformulierungen, zur Eliminierung überholt gewordener Satzungsbestimmungen und zur Richtigstellung der Grundkapitalsziffer entsprechend einer eingetragenen Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung ermächtigt werden, keinesfalls aber zu inhaltlichen Abänderungen des in sachlicher Hinsicht unverändert bleibenden Verbandsstatuts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.2001

TE OGH 2001/9/27 6Ob221/01w

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Entscheidung | OGH | 27.09.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

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