Entscheidungen zu § 104 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/5/8 6Ob28/08y, 6Ob3/15g

Norm: AktG §104AktG §118
Rechtssatz: Durch die Erteilung der Entlastung billigt die Hauptversammlung für eine abgelaufene Periode pauschal die Geschäftsführung und ihre Kontrolle durch die dazu berufenen Gesellschaftsorgane. Entscheidungstexte 6 Ob 28/08y Entscheidungstext OGH 08.05.2008 6 Ob 28/08y Beisatz: Die Erteilung der Entlastung schließt als pauschale Genehmigung der Verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2008

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