Entscheidungen zu § 103 AktG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 91/17/0134

Der Beschwerdeführer war seit 1. April 1987 gemeinsam mit Ing. WP. Mitglied des Vorstandes der XY-AG. Ing. P. schied mit Ende Juni 1987 aus dem Vorstand aus. Mit Beschluß vom 18. Jänner 1988, Zl. 5 S 5/88 (des Handelsgerichtes Wien), wurde über das Vermögen der genannten Aktiengesellschaft der Konkurs eröffnet. Mit Schreiben vom 29. Juni 1990 hielt der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, dem Beschwerdeführer sinngemäß vor, die genannte Aktiengesellschaft habe an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 91/17/0134

Index: 21/02 Aktienrecht
Norm: AktG 1965 §103;AktG 1965 §17;AktG 1965 §70;AktG 1965 §95 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 95 Abs 5 erster Satz AktG können Maßnahmen der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Diese Bestimmung unterbindet eine Kompetenzverschiebung zwischen dem geschäftsführenden Organ und dem Kontrollorgan, um die Trennung der Bereiche Geschäftsführung und Kontrolle der Geschäftsführung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

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