Entscheidungen zu § 102 Abs. 1 AktG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/7 93/16/0018

In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich die Kopie eines Protokolls über die am 15. Mai 1991 abgehaltene Hauptversammlung der S. AG. Daran wird zunächst festgehalten, daß die "im angeschlossenen Teilnehmerverzeichnis, Beilage./A," angeführten Vertreter der beschwerdeführenden GmbH, der einzigen Aktionärin der S. AG, anwesend waren. Unter Punkt 1. der Tagesordnung (Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes ...) wird unter anderem wörtlich ausgeführt: "D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1993

RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0018

Index: 21/02 Aktienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AktG 1965 §102 Abs1;GebG 1957 §13 Abs1 Z1;GebG 1957 §14 TP7 Z4; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Ebenso wie das Protokoll über die Versammlung der Gesellschafter einer GmbH ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1993

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