Norm: AußStrG §9 J2AktG §102 Abs11FBG §19
Rechtssatz: Der einzelne Aktionär kann wohl Beschlüsse der Hauptversammlung klageweise anfechten und Nichtigkeitsklage erheben, er ist aber im Zusammenhang mit Firmenbuchanmeldungen nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung zu stellen oder Rekurs gegen gerichtliche Verfügungen über den vom Vorstand gestellten Antrag zu erheben. Dies gilt auch für jenen Aktionär, der Nichtigkeitsklage ... mehr lesen...