Norm: AktG §102AktG §117AktG §146
Rechtssatz: Die den einzelnen Aktionärsgruppen bereits auf Grund der Satzung zustehenden Sonderrechte können ohne Zustimmung der benachteiligten Aktionäre - also deren Sonderbeschlüsse (§§ 117 Abs 1, 146 Abs 2 Akt) - weder entzogen noch beschränkt werden, es sei denn, daß die Satzung die spätere Aufhebung und Schmälerung dieser Rechte vorbehalten hat. In einem solchen Fall endet der Vorzug ohne weiteres, weil e... mehr lesen...
Begründung: Die P*** P*** Gesellschaft mbH, über deren Vermögen mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 7. Juli 1981 zu S 142/81 der Konkurs eröffnet worden ist, wurde am 5. Juli 1978 gegründet. Am 21. August 1979 übernahm die A*** H*** Gesellschaft mbH (nunmehr B*** H*** G***) den Stammanteil der weiteren Gründungsgesellschaft, sodaß sie die Alleingesellschafterin der Gemeinschuldnerin wurde. Am 21. Mai 1980 wurde der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschuldnerin geändert. Gemäß ... mehr lesen...
Norm: AktG §102GmbHG §34GmbHG §35
Rechtssatz: Der Schutz der Minderheitsgesellschafter erfordert es, daß dann, wenn weder die Vorschriften über die Einberufung und Abhaltung der Generalversammlung bzw Hauptversammlung noch die Vorschriften über die Abstimmung im schriftlichen Weg eingehalten worden sind, alle Gesellschafter und nicht nur die jeweils erforderliche Gesellschaftermehrheit zustimmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1447 CAktG §48AktG §102
Rechtssatz: Die von einem Aktionär erhobenen Ansprüche auf Ausfolgung von Aktien, die seinem Anteilsrecht entsprechen, bestehen gegenüber der Gesellschaft. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat dies nach der jeweiligen Sachlage durch alle ihre Organe tätig zu werden. Wenn kein Aktionär Aktien der Gesellschaft zur Ausfolgung zur Verfügung stellt, begründet dies keine die Leistungspflicht aufhebende... mehr lesen...
Norm: AktG §102AktG §148AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5AußStrG §9 J2SEBG §12SEBG §23
Rechtssatz: Der einzelen Aktionär ist nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung der Umstellungsbeschlüsse zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, daß der Aktionär gegen frühere Organbeschlüsse eine Nichtigkeitsklage erhoben hat, die noch nicht erledigt ist. Die Legitimation zur Antragstellung ist von Amts wegen zu prüfen. ... mehr lesen...
Mit Beschluß der Hauptversammlung der P. vom 30. Mai 1943 wurden den P. Altaktionären Gratisaktien im Gesamtnennbetrag von 490.000 RM zugeteilt. Über Anregung wurde mit Beschluß des Registergerichtes vom 18. August 1949 der ins Handelsregister eingetragene Beschluß der Hauptversammlung vom 30. August 1943 betreffend Erhöhung des Grundkapitals von 6.750.000 RM um 490.000 RM auf 7.240.000 RM als nichtig gelöscht, wobei die Ansicht vertreten wurde, daß die Gratiszuteilung der für den B... mehr lesen...
Norm: AktG §102AktG §197AußStrG §9 J2FGG §144
Rechtssatz: Kein Rechtsmittel des Aktionärs gegen Beschlüsse des Registergerichtes auf amtswegige Löschung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses, auf Grund dessen ihm junge Aktien zugeteilt wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 137/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 137/51 SZ 24/65 Europ... mehr lesen...
Das Erstgericht (Registergericht) gab einem von mehreren Vorstandsmitgliedern der T. AG. eingebrachten Antrag, eine Änderung des Vorstandes einzutragen, statt. Das Rekursgericht wies auf Grund eines Rekurses des Kulturvereins T., der behauptete, über sämtliche Aktien der T. AG. zu verfügen, den Antrag ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der T. AG. statt und stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Beg... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5AußStrG §9 J2AktG §102
Rechtssatz: Der Aktionär ist nicht zum Rekurs gegen gerichtliche Verfügungen berechtigt, die über einen vom Vorstand gestellten Antrag ergehen. Entscheidungstexte 2 Ob 549/50 Entscheidungstext OGH 31.08.1950 2 Ob 549/50 SZ 23/239 = JBl 1951,438 2 Ob 137/51 Entscheidungstext OG... mehr lesen...