Entscheidungen zu § 93 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1998/3/12 8Ob336/97p, 8Ob101/00m, 8Ob77/07t, 1Ob176/13h

Norm: dGmbHG §32aGmbHG §74KO §93 Abs1
Rechtssatz: Sicherheiten aus dem Vermögen Dritter hindern den Gläubiger nicht an der vollen Geltendmachung der Forderung gegen den Gemeinschuldner, zumal unstrittig ist, daß lediglich die vom Gesellschafter gegebene Sicherheit als kapitalersetzend erfaßt werden soll. § 32a Abs 2 dGmbHG richtet sich nur gegen den Gesellschafter als Sicherungsgeber. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1998

RS OGH 1990/4/5 7Ob567/90, 8Ob77/07t

Norm: KO §44KO §93 Abs1KO §150
Rechtssatz: Erhält ein Konkursgläubiger aus der Realisierung eines von einem Dritten für den Gemeinschuldner bestellten Pfandes teilweise Befriedigung, so muß er sich dies im Verteilungsverfahren nicht anrechnen lassen, sondern darf den Rest als Forderung aufrechterhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 567/90 Entscheidungstext OGH 05.04.1990 7 Ob 567/90... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1990

RS OGH 1925/2/17 2Ob25/25, 8Ob77/07t

Norm: AO §39KO §93 Abs1
Rechtssatz: Kein Stimmrecht eines auf der Liegenschaft eines Bürgen durch Anmerkung der Rangordnung sichergestellten Gläubigers. Entscheidungstexte 2 Ob 25/25 Entscheidungstext OGH 17.02.1925 2 Ob 25/25 Veröff: SZ 7/52 8 Ob 77/07t Entscheidungstext OGH 30.07.2007 8 Ob 77/07t Ausdrücklich gege... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1925

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten