Norm: KO §81 Abs2KO §176
Rechtssatz: Dem Masseverwalter steht, soweit er in konkreto gemeinsame Interessen der Konkursgläubiger gegenüber Einzelinteressen eines solchen zu vertreten hat, jedenfalls ein Rekursrecht zu (hier Schuldenregulierungsverfahren). Entscheidungstexte 8 Ob 327/98s Entscheidungstext OGH 28.01.1999 8 Ob 327/98s ... mehr lesen...
Norm: KO §81 Abs2KO §119 A
Rechtssatz:
Der Masseverwalter vertritt bei der gerichtlichen Veräußerung nach § 119 KO die Interesen der Konkursmasse ebenso wie die der darauf angewiesenen Gläubiger. Der Masseverwalter vertritt bei der gerichtlichen Veräußerung nach Paragraph 119, KO die Interesen der Konkursmasse ebenso wie die der darauf angewiesenen Gläubiger.
Entscheidungstexte 3... mehr lesen...