Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1970/2/25 5Ob36/70

Wegen Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin stellten die Gläubiger Anton H, Liselotte E, Fa R & Sohn, Steiermärkische Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte, Fa A & Co GmbH und Andreas S den Antrag auf Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen. Das Erstgericht eröffnete mit Beschluß vom 21. November 1969 den Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin. Es ging davon aus, daß sich die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin auf Grund des Pfändungsprotokoll... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1970

RS OGH 1970/2/25 5Ob36/70, 8Ob125/99m, 8Ob72/01y

Norm: KO §74 Abs1 Z6KO §107
Rechtssatz: Die für die Anmeldung der Forderungen der Gläubiger des Gemeinschuldners bestimmte Frist hat nicht die Präklusion der Forderungen zur Folge. Verspätete Anmeldungen erscheinen zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 36/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 36/70 Veröff: SZ 43/51 = EvBl 1970/269 S 464 = JBl 1973,47 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1970

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