Norm: ABGB §814 ABGB §815 KO §48 Abs2KO §50 ABGB § 814 heute ABGB § 814 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 814 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 815 heute ... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2KO §48 Abs1KO §48 Abs2
Rechtssatz:
Ist aus dem Versteigerungserlös einer Liegenschaft des Gemeinschuldners noch nichts in die Konkursmasse eingeflossen, kann dem Begehren auf Aussonderung des im Versteigerungserlös enthaltenen Entgelts für die Veräußerung von Sachen, an denen ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war, nicht stattgegeben werden.
Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...