Begründung: I. Über das Vermögen der Antragsteller - einer Kommanditgesellschaft und ihres persönlich haftenden Gesellschafters - wurde im Mai 1986 das Ausgleichsverfahren und am 5. November 1986 der Anschlußkonkurs eröffnet. Nach ihren Vorbringen würden die vom Masseverwalter durch Verwertung des Unternehmens und Hereinbringung von Außenständen erwirtschafteten Mittel einen Zwangsausgleich ermöglichen, doch überstiegen die (mittlerweile nach dem Insolvenz-EntgeltsicherungsG auf... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/01 Konkursordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzKO §§140 ffKO §46 Abs2 Z2 lita B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01... mehr lesen...