Entscheidungen zu § 41 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2007/4/12 2Ob177/06b

Norm: KO §41 Abs2KO §58
Rechtssatz: Auch eine Forderung, die nicht geeignet ist, Konkursforderung zu sein, weil sie ihrer Natur nach im Konkurs nicht verfolgbar ist (hier: Geldstrafe des Gemeinschuldners), lebt durch die erfolgreiche Anfechtung der Erfüllung der Geldschuld wieder auf. Sie kann während des Konkurses nur in das konkursfreie Vermögen oder erst nach Aufhebung des Konkurses geltend gemacht werden. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.2007

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten