Entscheidungen zu § 37 Abs. 3 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2009/8/26 3Ob124/09w

Norm: KO §37 Abs3KO §37 Abs5
Rechtssatz: Ein Gläubiger, der ein Arrestpfand nach § 804 dZPO erwirkt hat, ist ein anfechtungsberechtigter Absonderungsgläubiger iSd § 37 Abs 5 KO. Ein Gläubiger, der ein Arrestpfand nach Paragraph 804, dZPO erwirkt hat, ist ein anfechtungsberechtigter Absonderungsgläubiger iSd Paragraph 37, Absatz 5, KO. Entscheidungstexte 3 Ob 124/09w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.2009

TE OGH 1982/6/30 1Ob653/82

Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Montafon vom 14. 5. 1980, C 70/80-2, wurde die H-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG rechtskräftig schuldig erkannt, Sepp T für Erdarbeiten den Betrag von 17 700 S samt 9.5% Zinsen zuzüglich 18% Umsatzsteuer aus dem Zinsenbetrag seit 1. 7. 1979 und die mit 2267.54 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Rudolf S war mit einer Haftungseinlage von 3 Mill. S Kommanditist der H-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG in P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1982

RS OGH 2023/7/11 1Ob653/82; 7Ob647/87; 8Ob140/99t; 6Ob196/05z; 3Ob25/08k; 3Ob124/09w; 17Ob5/23v

Norm: KO §37 Abs3
Rechtssatz: Durch § 37 Abs 3 KO soll der Grundsatz des Zuvorkommens eines anfechtungsberechtigten Einzelgläubigers im Falle der Eröffnung des Konkurses durch den dieses Verfahren beherrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger zurückgedrängt werden. Aus diesem Grund verliert der Einzelanfechtungsgläubiger während der Konkursdauer grundsätzlich die Ausübungsbefugnis seines Anfechtungsrechtes. Mit der im G... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1982

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